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Gegen Gewalt am Arbeitsplatz

Das Jobcenter im Landkreis Cham ist ein gewaltfreier Ort.

Wir, die Geschäftsführung und die Mitarbeiter*innen des Jobcenters, tolerieren keinerlei Gewalt am Arbeitsplatz.

Unser gemeinsames Ziel ist es, gewalttätige Übergriffe und Gefährdungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit zu vermeiden. Dazu gilt das Motto:

  • In unserem Wirkungsbereich akzeptieren wir keinerlei Gewalt: Bedrohung, verbale Belästigung, Beleidigung, Erpressung, körperliche Gewalt, sexueller Übergriff, Stalking, Mobbing, Sachbeschädigung, Waffenbesitz oder auch die Missachtung eines Hausverbots werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.
  • Für Maßnahmen gegen Gewalt werden erforderliche fachliche, organisatorische und finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
  • Opfer von Gewalt am Arbeitsplatz erhalten unseren Schutz und unsere Unterstützung.
  • Für Täter*innen, ob von extern oder von intern, hat jede Androhung oder Ausübung von Gewalt unverzüglich Konsequenzen.
  • Diese Grundsatzerklärung gegen Gewalt am Arbeitsplatz begründet eine Verpflichtung für die Geschäftsführung, den Personalrat und die Beschäftigten.
  • Wir sind gemeinsam für die Umsetzung sinnvoller Maßnahmen verantwortlich.
  • Die „Sicherheit im Jobcenter” ist regelmäßig Thema in der Leitungsrunde des Jobcenters als Sicherheitsarbeitskreis sowie in den Monatsgesprächen zwischen Geschäftsführer und Personalrat.