Gegen Gewalt am Arbeitsplatz
Das Jobcenter im Landkreis Cham ist ein gewaltfreier Ort.
Wir, die Geschäftsführung und die Mitarbeiter*innen des Jobcenters, tolerieren keinerlei Gewalt am Arbeitsplatz.
Unser gemeinsames Ziel ist es, gewalttätige Übergriffe und Gefährdungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit zu vermeiden. Dazu gilt das Motto:
- In unserem Wirkungsbereich akzeptieren wir keinerlei Gewalt: Bedrohung, verbale Belästigung, Beleidigung, Erpressung, körperliche Gewalt, sexueller Übergriff, Stalking, Mobbing, Sachbeschädigung, Waffenbesitz oder auch die Missachtung eines Hausverbots werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.
- Für Maßnahmen gegen Gewalt werden erforderliche fachliche, organisatorische und finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.
- Opfer von Gewalt am Arbeitsplatz erhalten unseren Schutz und unsere Unterstützung.
- Für Täter*innen, ob von extern oder von intern, hat jede Androhung oder Ausübung von Gewalt unverzüglich Konsequenzen.
- Diese Grundsatzerklärung gegen Gewalt am Arbeitsplatz begründet eine Verpflichtung für die Geschäftsführung, den Personalrat und die Beschäftigten.
- Wir sind gemeinsam für die Umsetzung sinnvoller Maßnahmen verantwortlich.
- Die „Sicherheit im Jobcenter” ist regelmäßig Thema in der Leitungsrunde des Jobcenters als Sicherheitsarbeitskreis sowie in den Monatsgesprächen zwischen Geschäftsführer und Personalrat.