Regelbedarfe
Der Regelbedarf ist der Geldbetrag, der die täglichen Lebenshaltungskosten decken soll. Dazu gehören Lebensmittel, Getränke, Hygieneartikel, Kleidung, Strom, Mobilität (Auto, Busticket etc.), Handy, Haushaltsgeräte, Freizeit, Kultur usw. Der Regelbedarf ist in einem Gesetz (RBEG) festgelegt und in verschiedene Stufen eingeteilt, die zum Beispiel von der Familiensituation und vom Alter abhängen. Die Regelbedarfe werden jedes Jahr zum 1. Januar angepasst. Sofern sich hieraus Änderungen für die Höhe der bewilligten Leistungen ergeben, erfolgt die Anpassung Ihrer bewilligten Leistungen automatisch. Mit einem entsprechenden Änderungsbescheid werden Sie darüber informiert. Für die Jahre 2022 und 2023 gelten folgende Regelbedarfsstufen und die dazugehörigen Beträge:
Regelbedarfsstufe 1
1
Personengruppen
Alleinstehende.
Alleinerziehende.
Volljährige mit minderjährigem Partner.
2024: 563,00 EUR
2023: 502,00 EUR
Regelbedarfsstufe 2
2
Personengruppen
Beide volljährigen Partner in der Bedarfsgemeinschaft.
2024: 506,00 EUR
2023: 451,00 EUR
Regelbedarfsstufe 3
3
Personengruppen
Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne eigenen Haushalt.
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung umziehen.
2024: 451,00 EUR
2023: 402,00 EUR
Regelbedarfsstufe 4
4
Personengruppen
Kinder von 14 bis 17 Jahren.
Minderjährige Partner.
2024: 471,00 EUR
2023: 420,00 EUR
Regelbedarfsstufe 5
5
Personengruppen
Kinder von 6 bis 13 Jahren.
2024: 390,00 EUR
2023: 348,00 EUR
Regelbedarfsstufe 6
6
Personengruppen
Kinder von 0 bis 5 Jahren.
2024: 357,00 EUR
2023: 318,00 EUR