Ablauf im Jobcenter
Antragstellung
Wenn Sie Bürgergeld neu beantragen wollen, können Sie das einfach online erledigen – klicken Sie dazu bitte hier:
Natürlich können Sie uns auch anrufen unter der Telefonnummer 09971 / 995-804 (Montag bis Freitag jeweils vormittags erreichbar). Sprechen Sie uns bitte auf den Anrufbeantworter, falls alle Mitarbeiter im Gespräch sein sollten. Wie Sie unsere Mitarbeiter telefonisch direkt erreichen können, finden Sie hier:
Unterlagen und Anträge
Ihre Unterlagen und Anträge schicken Sie uns am besten per Post oder digital. Bitte nutzen Sie dafür diese Online-Angebote und dazu diesen Link:
Informationen per Video
Unter folgenden Links stehen Ihnen zwei Erklärvideos zu Jobcenter.Digital zur Verfügung:
Hilfreiche Infos zum Download
Weitere hilfreiche Dokumente:
Wichtige Informationen zum Antrag
Bitte schicken Sie uns alle Unterlagen, um die wir Sie bitten. Dadurch können wir Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten. Über das Ergebnis Ihres Antrags informieren wir Sie schriftlich (Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid).
Nach Bewilligung Ihres Bürgergeld-Antrags erhalten Sie zeitnah einen Beratungstermin zum Erstgespräch mit dem/der für Sie zuständigen Arbeitsvermittler/in.
Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück.
Beispiel: Sie stellen den Antrag am 25.07. Der Antrag gilt dann für die Zeit ab dem 01.07.
Sie müssen Ihre Angaben deswegen immer für den ganzen Monat machen. Dies ist vor allem beim Einkommen wichtig.
Ihre Mitwirkungspflichten bei Änderungen
Jede Änderung in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ist dem Jobcenter umgehend mitzuteilen. Sie müssen uns bitte sofort und so frühzeitig wie möglich mitteilen, wenn Sie oder eine Person Ihrer Bedarfsgemeinschaft:
- eine Arbeit aufnehmen – auch als Selbstständige/r
- eine Ausbildung oder ein Studium beginnen
- Einkommen oder Vermögen erhalten
- Renten (aller Art) beantragen oder erhalten
- stationär im Krankenhaus oder woanders untergebracht werden
- umziehen wollen oder sich Ihre Anschrift ändert
- Ausländer/in sind und sich bei ihrem Aufenthaltsstatus Änderungen ergeben
- heiraten, eine eheähnliche Gemeinschaft oder Lebenspartnerschaft eingehen, sich von Ihrer/m Partner/in trennen oder sonst in Ihrem Haushalt jemand aus- oder einzieht (auch wenn es nur vorübergehend ist)
- geschieden werden
Die Beachtung dieser Mitwirkungspflichten liegt auch in Ihrem Interesse. Sollten Sie falsche oder unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen, kann dies folgende Auswirkungen haben:
- Rückforderung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen
- Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren